Allgemeine Geschäftsbedingungen – Softwarenutzung
Stand 29.01.2026
Teil A – Allgemeine Bedingungen
1.1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C („AGB“) der Agvolution GmbH („Agvolution“) gelten für sämtliche zwischen der Agvolution und ihren Vertragspartnern („Kunden“) (einzeln und gemeinsam „Partei(en)“) geschlossenen Verträgen über die Nutzung von Agmeo oder von Climavi (nachfolgend gemeinsam „Software“), auch wenn in den jeweiligen Vertragsdokumenten nicht gesondert auf sie hingewiesen wird.
1.2 „Agmeo“ meint das unter https://agmeo.com/ erreichbare Computerprogramm von Agvolution, mittels welchem der Kunde Leistungen von Agvolution in Anspruch nehmen kann.
1.3. „Climavi“ meint die unter https://app.climavi.eu erreichbare Software-as-a-Service Plattform der Agvolution GmbH zur Visualisierung und Analyse von Sensordaten. „Sensordaten“ meint dabei alle von Sensoren erfassten Messwerte, insbesondere Bodenfeuchte, Bodentemperatur, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit und Niederschlag.
1.4 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung, auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf ihre Geltung hingewiesen werden muss.
1.5.Die AGB gelten nur gegenüber Kunden, die bei Abschluss des Vertrages überwiegend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Abschluss eines Vertrages, Unternehmer, Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen im vorgenannten Sinne zu sein.
1.6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für Existenz und Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Kunden, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Agvolution maßgebend.
1.7. Für die Nutzung von Agmeo finden neben Teil A – Allgemeine Bedingungen zusätzlich Teil B – Besondere Bestimmungen Agmeo Anwendung.
1.8.Für die Nutzung von Climavi finden neben Teil A – Allgemeine Bedingungen zusätzlich Teil C – Besondere Bestimmungen Climavi Anwendung.
1.9. Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Bestandteilen des Vertrages gilt folgende Rangfolge:
- der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen den Parteien, soweit sein Inhalt gesetzlich zwingendes Recht (etwa Art. 28 DSGVO oder Art. 44 ff. DSGVO) umsetzt, sowie deren Anhänge; dies gilt nur, sofern ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wurde;
- diese AGB;
- im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Ausschließlichkeit
Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese sind nur dann verbindlich, wenn und soweit Agvolution deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn Agvolution in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden einen Auftrag annimmt oder die Leistung erbringt.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Kunde wird auf die generellen Vertragsmöglichkeiten der Agvolution aufmerksam. Diese stellen allerdings kein Angebot der Agvolution dar, sondern sind lediglich eine Einladung an den potenziellen Kunden, sich zum Abschluss eines Vertrags auf der unter https://agmeo.com/ oder unter https://app.climavi.eu erreichbaren Plattformen anzumelden. Bei Anmeldung wird für den Kunden ein Benutzerkonto unter Zustimmung zu diesen AGB und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung angelegt. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Agvolution kommt zwischen Agvolution und dem Kunden ein Vertrag über die Nutzung der kostenfrei angebotenen Leistungen zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
3.2 Der Kunde kann zahlungspflichtige Leistungen entweder
- nach Anmeldung in seinem Benutzerkonto durch Auswahl einer kostenpflichtigen Funktion oder
- über den Webshop von Agvolution, erreichbar unter https://shop.climavi.eu, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb eines IoT-Gerätes zur Erfassung von Umweltdaten, welches von Agvolution vertrieben wird („Sensors“) oder nach dessen Erwerb, durch Auswahl der Software Climavi
in Anspruch nehmen. Für Zahlungspflichtige Leistungen kommt ein Vertrag wie folgt zustande:
- Nach Auswahl der kostenpflichtigen Leistung über die Schaltfläche „jetzt bestellen“ bzw. „Add to Chart“ und Eingabe der für den Vertragsschluss erforderlichen Daten, wird durch den Kunden durch die Betätigung der Schaltfläche „Bezahlen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die zahlungspflichtige Nutzung der ausgewählten Leistung abgegeben. Bis zum Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben jederzeit einsehen und ändern.
- Der Kunde erhält nach Abschluss des Bestellvorgangs eine automatische E-Mail, die zugleich als Bestell- und Auftragsbestätigung sowie als Rechnung dient. Mit Zugang dieser E-Mail kommt der zahlungspflichtige Vertrag zwischen dem Kunden und Agvolution zustande. Die E-Mail enthält eine Zusammenfassung der Bestellung. Die AGB sind jederzeit auf der Plattform unter https://agvolution.com/agmeo/agb abrufbar und können dort gespeichert oder ausgedruckt werden. Der Kunde kann die E-Mail über die Funktion „Drucken“ ausdrucken oder anderweitig speichern. Der Vertragstext wird unter Einhaltung der Regeln des Datenschutzes von Agvolution gespeichert.
3.3 Sofern der Kunde Leistungen erwerben will, für die eine Bestellung über das Benutzerkonto nicht möglich ist, kann der Kunde zur Besprechung eines individuellen Angebots über das Benutzerkonto die Schaltfläche „jetzt Kontakt aufnehmen“ auswählen oder über eine angegebene Emailadresse oder Telefonnummer oder unter https://agvolution.com/kontakt/ Kontakt über das auf der Website integrierte Kontaktformular zu Agvolution aufnehmen. Dies stellt noch keinen Vertragsschluss über zahlungspflichtige Leistungen dar. Nach der Kontaktaufnahme durch den Kunden meldet sich ein Mitarbeiter von Agvolution bei dem Kunden und die Parteien besprechen mögliche Vertragsgestaltungen. Auch in dieser Phase erfolgt noch kein verbindliches Vertragsangebot beider Parteien. Zum Vertragsabschluss sendet Agvolution dem Kunden ein Vertragsangebot zu. Wenn der Kunde den Vertrag innerhalb der gesetzten Frist ohne Änderungen unterschrieben zurücksendet, kommt der Vertrag gemäß dem Angebot zustande. Jegliche Änderungswünsche des Kunden dazu gelten als neues Angebot.
4. Inanspruchnahme von Leistungen, Benutzerkonto, Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde darf die Software nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwenden. Der Kunde kann während der Laufzeit des Vertrags auf die Software über das Internet zugreifen und mittels eines Browsers oder einer geeigneten Anwendung (per App) die Funktionen der Software vertragsgemäß nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte, insbesondere an der Software oder sonstigen Leistungen, z.B. bereitgestellter Infrastruktur, erhält der Kunde nicht. Jede sonstige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Agvolution.
4.2 Die von Agvolution bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
4.3 Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben in seinem Benutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren.
4.4 Erhält Agvolution einen Hinweis darauf oder hat Agvolution anderweitig Grund zur Annahme, dass die vom Kunden angegebenen Daten ganz oder teilweise unrichtig, unvollständig oder nicht auf dem aktuellen Stand sind, ist Agvolution berechtigt, den Kunden aufzufordern, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Versäumt der Kunde es, die Daten innerhalb der gesetzten Frist zu berichtigen bzw. zu vervollständigen, ist Agvolution berechtigt, die Erbringung der Leistungen auszusetzen und den Kunden zu sperren, bis der Kunde der Aufforderung vollständig nachgekommen ist.
4.5 Kunden müssen ihr Passwort geheim halten, den Zugang zu ihrem Benutzerkonto sorgfältig sichern und vor Zugriffen Dritter schützen. Kunden dürfen die Leistungen, insbesondere die Software, Dritten nicht zugänglich machen und nicht von Dritten nutzen lassen. Kunden sind verpflichtet, Agvolution umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein unberechtigter Zugriff auf sein Benutzerkonto stattgefunden oder vermeintlich stattgefunden hat. Auf Verlangen sind Agvolution unverzüglich sämtliche dem Kunden bekannten Angaben über den Dritten und sonstiger Art zu machen, die zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen der vertragswidrigen Nutzung hilfreich sein können.
4.6 Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar.
4.7 Agvolution kann die Zugangsberechtigung dem Kunden entziehen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann Agvolution den Zugriff auf die Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Agvolution hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Entzug der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Entzug der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann Agvolution nur für eine angemessene Frist, maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten.
4.8 Der Anspruch von Agvolution auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
4.9 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
5. Technische Voraussetzungen, weitere Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die folgenden technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software vorzuhalten: Endgerät; stabile Internetverbindung über mindestens 15 Mbit/Sekunde ab dem Übergabepunkt; Installation und Nutzung eines der folgenden Browser: Chrome, Microsoft Edge, Firefox Safari in der jeweils aktuellen Version.
5.2 Der Kunde ist für Richtigkeit und Eingabe der Kundendaten in der Software verantwortlich. Sofern ein solches angegeben wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Daten in dem verlangten Datenformat einzugeben.
5.3 „Kundendaten“ meint alle Daten, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software zur Verfügung stellt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Texte, Bilddateien, hochgeladene Dokumente, CSV- und Excelsheets und der Eingaben in die Software).
5.4 Der Kunde hat die Kundendaten sowie seine Hardware und (Dritt-)Software vor der Nutzung der Software auf Schädlichen Code zu prüfen und gewährleistet, dass seine IT-Systeme keinen Schädlichen Code enthalten, der die Software, die IT der Agvolution oder ihrer weiteren Kunden gefährdet. Der Kunde muss anerkannte Regeln der Technik anwenden, um die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der Software zu schützen.
5.5 „Schädlicher Code“ bedeutet Malware, Viren, Trojaner, Würmer, oder andere Drittsoftware, deren Wirkung darin besteht, unbefugten Zugang zu Computern, Systemen oder anderer Software zu ermöglichen oder diese zu deaktivieren, zu löschen oder anderweitig zu schädigen oder einem rechtmäßigen Nutzer von Software das Recht zur Nutzung der Software zu entziehen. Software innerhalb dieser Definition meint jegliche von Agvolution zur Erbringung der Leistungen verwendete Software.
5.6 Der Kunde gewährleistet, dass die Kundendaten und deren Nutzung bei der Durchführung dieses Vertrages keinen Verstoß gegen öffentliches Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten darstellen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, etwaig erforderliche Einwilligungen Dritter (etwa nach der DSGVO oder Urheberrecht) zur Nutzung der Kundendaten vorab wirksam einzuholen.
6. Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten, Annahmeverzug
6.1 Sofern der Kunde eine ihm gemäß Ziff. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. oder Ziff. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder nur eingeschränkt oder verzögert erbringt und Agvolution die Leistungen daher nicht oder nur eingeschränkt oder verzögert erbringen kann, ist Agvolution weiterhin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Leistung durch Agvolution aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Agvolution berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht in diesem Zeitpunkt auch die Gefahr auf den Kunden über. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7. Leistungen von Agvolution, Unterauftragnehmer
7.1 Der Umfang der Leistungspflicht von Agvolution bestimmt sich nach der jeweiligen Bestellung des Kunden, zusammen mit der jeweiligen Leistungsbeschreibung in Teil B der AGB („Leistungen“).
7.2 Leistungen erbringt Agvolution in eigener Verantwortung. Der Kunde bleibt für die von ihm gewünschten und erzielten Ergebnisse jedoch selbst verantwortlich. Agvolution ist nur bei individuell vereinbarten Werkleistungen für die Erreichung des vereinbarten Ergebnisses verantwortlich. Im Übrigen ist ein wirtschaftlicher Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Agvolution ist insbesondere nicht verantwortlich für eine Verwendbarkeit oder Nützlichkeit der Leistungen für den Kunden oder für ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis des Kunden.
7.3 Agvolution ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Verpflichtungen von Agvolution gegenüber dem Kunden bleiben unberührt. Agvolution kann den Kunden nicht auf Ansprüche gegen von Agvolution eingesetzte Dritte verweisen.
8. Nicht umfasste Leistungen
Die folgenden Leistungen sind, sofern nicht individuell anders vereinbart, nicht vom Vertrag umfasst:
- Customizing: Anpassung der Software oder der dahinterliegenden Berechnungsmechanismen auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden;
- Bereitstellung der für die Nutzung der Software erforderlichen Drittsoftware, z.B. die Bereitstellung einem Browser;
- Bereitstellung der für die Nutzung erforderlichen Hardware, insbesondere des Sensors sowie der Installation, Wartung und Betrieb der Hardware Diese erfolgt auf Grundlage gesonderter Vereinbarung und den Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware („EVB-IT Kauf-AGB“).
9. Leistungsmängel
9.1 Der Umfang der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
9.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von Agvolution wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
10. Leistungsfristen und Termine
10.1 Leistungsfristen und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn dies vertraglich ausdrücklich bestimmt wird.
10.2 Bei Werkleistungen beginnen Leistungsfristen mit dem Abschluss des Vertrages, soweit nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde. Das gilt nicht, sofern Einzelheiten der Leistung noch erkennbar abstimmungs- oder aufklärungsbedürftig sind; in diesem Fall beginnt der Fristlauf nicht vor der abschließenden Klärung. Entsprechendes gilt für Liefertermine; diese verschieben sich entsprechend.
10.3 Leistungsfristen und -termine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Vornahme von Mitwirkungshandlungen oder – sofern vereinbart – Leistung einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden.
10.4 Bei Nichteinhaltung verbindlicher Leistungsfristen und -termine für Werkleistungen stehen dem Kunden das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 281 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) erst dann zu, wenn er Agvolution eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat, die mit der Erklärung verbunden ist, dass der Kunde die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne; nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen.
11. Änderungen der Software
11.1 Agvolution darf Änderungen an der Software vornehmen, etwa, wenn dies aus Gründen der IT- und Datensicherheit zwingend notwendig ist oder eine genutzte Softwarekomponente veraltet ist oder nicht mehr gewartet wird. Agvolution darf zudem Änderungen vornehmen, um neue Funktionalitäten einzuführen oder bestehende Funktionalitäten zu erweitern. Agvolution wird den Kunden über Änderungen, die die Funktionen der Software betreffen, informieren.
11.2 Agvolution darf jedoch keine Änderungen vornehmen, die eine wesentliche, nachteilige Auswirkung auf die Nutzung der Leistungen durch den Kunden haben („Wesentliche Nachteilige Änderung„). Eine Wesentliche Nachteilige Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn Agvolution (i) einen wesentlichen Teil der Software ohne Erklärung und Übergangsfrist ändert oder (ii) Änderungen vornimmt, die die Kompatibilität von Drittsoftware mit der Software beeinträchtigen, welche die Parteien vereinbart haben.
12. Lizenz zur Nutzung der Software
12.1 Agvolution gewährt dem Kunden an der jeweils aktuellen Version der Software sowie aller weiterer im Laufe der Leistungen erstellten oder zur Verfügung gestellten digitalen und physischen Materialien die Rechte (insbesondere die IP-Rechte), diese entsprechend der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
12.2 „IP-Rechte“ bezeichnet alle Patente (einschließlich Neuauflagen, Teilungen, Fortsetzungen und Erweiterungen), Patentanmeldungen, Gebrauchsmuster, Marken, Know-how, Verfahren, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster einschließlich Halbleiterschutzrechten; Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und jede andere Form des Schutzes von Erfindungen, Modellen, Mustern oder technischen Informationen und deren Anmeldungen, die nach den Gesetzen einer Rechtsordnung oder eines bi- oder multilateralen Abkommens entstehen, einschließlich aller Rechte an den erstgenannten Rechten oder daraus abgeleiteter Rechte.
12.3 Diese Rechte sind zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkt und nicht exklusiv, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
12.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder sonstiges von Agvolution zur Verfügung gestelltes Begleitmaterial über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten (mit Ausnahme von Mitarbeitern, Organen sowie Beratern des Kunden sowie Behörden oder öffentliche Stellen, an die Daten übermittelt werden müssen) nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, den Zugang zur Software zu veräußern oder zu übertragen oder zeitlich begrenzt entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
13. Einräumung von Speicherplatz
13.1 Agvolution überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Kunden- und Sensordaten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang von zehn (10) GB ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird Agvolution den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei Agvolution.
13.2 Agvolution trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
13.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
13.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
13.5 Agvolution ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Agvolution tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
13.6 Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den Daten.
13.7 Nach Beendigung des Vertrages stellt Agvolution dem Kunden seine Kunden- und Sensordaten für dreißig (30) Tage zum Export zur Verfügung. Für den Export innerhalb dieser Frist ist der Kunde allein verantwortlich.
14. Support, Hotline
14.1 Anfragen der Kunden im Zusammenhang mit der Anwendung der Software werden von der, von Agvolution eingerichteten Ansprechstelle („Hotline“) entgegengenommen.
14.2 Die Hotline ist per E-Mail unter support@agvolution.com oder per Telefon unter +49 (0) 551 27075944, werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr (ausgenommen an Feiertage in Niedersachsen) erreichbar.
14.3 Die Hotline wird Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung, auf die dem Kunden zugängliche Dokumentation und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen.
14.4 Darüber hinausgehende Leistungen der Hotline bedürfen einer individuellen Beauftragung des Kunden an Agvolution, dessen Vergütung individuell zu vereinbaren ist.
15. Service Level
15.1 Agvolution gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von mindestens 98% im Jahresmittel.
15.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Vorab angekündigte Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von Agvolution im Rechenzentrum maßgeblich.
15.3 Der Kunde hat Störungen unverzüglich an contact@agvolution.com zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags (ausgenommen an Feiertage in Niedersachen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet („Servicezeiten“).
15.4 Störungen, die die Nutzung der Software insgesamt oder die Nutzung einer Hauptfunktion der Software unmöglich machen („Schwerwiegende Störungen“) wird Agvolution auch außerhalb der Servicezeiten innerhalb von drei (3) Stunden ab Eingang der Meldung der Störung beheben („Behebungszeit Schwerwiegende Störung“).
15.5 Störungen, die die Haupt- oder Nebenfunktionen der Software wesentlich beeinträchtigen, eine Nutzung jedoch nicht vollständig ausgeschlossen ist („Sonstige Wesentliche Störungen“) werden binnen zwölf (12) Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben („Behebungszeit Sonstige Wesentliche Störung“).
15.6 Behebungszeit Schwerwiegende Störung und Behebungszeit Sonstige Wesentliche Störung jeweils einzeln und gemeinsam auch „Behebungszeit“.
15.7 Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von Agvolution.
15.8 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von dieser Ziff. 1 unberührt.
16.Lizenz zur Nutzung der Kundendaten
16.1 Der Kunde gewährt Agvolution das Recht, die Kundendaten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu nutzen. Dies umfasst insbesondere deren dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigung (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen in den Arbeitsspeicher oder Speichern zum Zwecke der Nutzung der Software. Darüber hinaus erfasst, ist die Weiterentwicklung von Systemen künstlicher Intelligenz, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind.
16.2 Der Kunde gewährt Agvolution darüber hinaus das nicht-ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht, die Kundendaten zu nutzen, sofern es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt. Soweit Bestandteile der genannten Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwa durch das Urheber- oder durch das Markenrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte.
16.3 Das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 1.2 berechtigt Agvolution insbesondere, die Daten zu vervielfältigen, zu Analyse- und statistischen Zwecken und Werbezwecken, zum Zwecke der Entwicklung und Verbesserung von Systemen künstlicher Intelligenz und kommerziell sowie für sonstige Zwecke zu verwenden. Agvolution darf die Daten auch in einem vom Einreichungsformat abweichenden Format abspeichern und nutzen, wenn dadurch die inhaltliche Bedeutung der Daten nicht gegenüber der vom Kunden eingereichten Form verfälscht wird.
16.4 Der Kunde ist sich bewusst und er akzeptiert, dass alle Rechte an der Datenbank, die Agvolution unter Einbeziehung der Daten des Kunden erstellt, im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich Agvolution zustehen.
16.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vergütung für die Nutzung der betreffenden Daten durch Agvolution gemäß den Regelungen des Vertrags.
17. Sonstige IP-Rechte
Mit Ausnahme der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte gilt: Agvolution bleibt Inhaberin sämtlicher IP-Rechte an der Software, inklusive aller Softwarevarianten, welche im Laufe des Vertragsverhältnisses entstehen, und der Dokumentation. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher IP-Rechte an den Kundendaten.
18. Vertraulichkeit
18.1 Vertrauliche Informationen“ sind alle Daten und Informationen, die eine Partei oder die mit ihr Verbundenen Unternehmen im Sinne von §§15 ff. AktG einer Partei der anderen Partei in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form bei der Erfüllung Vertrages mitteilen oder offenlegen und die entweder (i) ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichnet werden oder (ii) ihrer Natur nach vertraulich sind. Dazu gehören insbesondere die Order Form, sämtliche Preisinformationen und die Kundendaten.
18.2 Die Parteien werden über alle Vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung des Vertrages bekannt werden, Stillschweigen bewahren, diese vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht, soweit es für die Ausführung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag notwendig ist oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Daten durch Agvolution gemäß Ziffer 16 sowie bei Referenzen gemäß Ziffer 19.
18.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, die bereits zuvor auf rechtmäßige Weise der Partei bekannt geworden sind, sowie im Falle einer gesetzlichen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung bestehenden Offenlegungs- oder Auskunftspflicht der offenlegenden Partei.
18.4 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für eine Dauer von 5 (fünf) Jahren auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Dritte, insbesondere Arbeitnehmer oder Berater, die Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten, sind ebenfalls zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
20. Datenschutz
20.1 Jede Partei hat die für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen über Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere die der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
20.2 Sofern Agvolution im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
21. Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen, Kopien
21.1 Jede Partei kann nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe, der der anderen Partei in physischer Form überlassenen Unterlagen und Gegenstände verlangen. Agvolution darf die Herausgabe verweigern, bis sie wegen ihrer Ansprüche aus dem Vertrag befriedigt ist, soweit nicht die Vorenthaltung einzelner Unterlagen und Gegenstände nach den Umständen, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
21.2 Jede Partei hat nach Vertragsende elektronisch gespeicherte Vertrauliche Informationen unverzüglich zu löschen. Die Verpflichtung zur Löschung Vertraulicher Informationen gilt nicht, soweit diese in Back-up-Systemen der Partei gespeichert sind und nicht ohne unzumutbaren Aufwand gelöscht werden können. In diesem Fall wird die Partei diese Vertraulichen Informationen nicht nutzen und so bald wie möglich löschen.
21.3 Agvolution kann von Unterlagen, die sie an den Kunden zurückgibt, eine Abschrift oder Kopie anfertigen und behalten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
21.4 Der Kunde ist selbst für die Wahrung etwaiger ihn treffenden gesetzlichen, insbesondere handels- und steuerrechtlichen, Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
22. Preise, Zahlungsbedingungen
22.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. Umsatzsteuer, die in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
22.2 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste von Agvolution, einsehbar für Climavi unter https://agvolution.com/climavi-bodenfeuchte-sensor-praezise-messung/ und für Agmeo unter https://agvolution.com/agmeo/ .
22.3 Für befristete Verträge erfolgt die Abrechnung durch Agvolution jährlich im Voraus, innerhalb des ersten (1.) Monats des jeweiligen Vertragsjahres. „Vertragsjahr“ ist jeweils der Zeitraum von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem Abschluss des Vertrages; jedes weitere Vertragsjahr schließt unmittelbar an das vorhergehende Vertragsjahr an.
22.4 Für unbefristete Verträge erfolgt die Abrechnung durch Agvolution nach Wahl des Kunden bei Vertragsschluss, monatlich oder jährlich im Voraus. Die monatliche Abrechnung erfolgt innerhalb der ersten drei (3) Werktage des jeweiligen Monats. Die jährliche Abrechnung erfolgt innerhalb des ersten (1.) Monats des jeweiligen Vertragsjahres.
22.4 Sofern Agvolution in Absprache mit dem Kunden vom Vertrag nicht umfasste Leistungen erbringt, werden diese auf Stundenbasis nach den jeweils aktuellen Stundenhonoraren von Agvolution abgerechnet.
22.5 Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Agvolution sendet die Rechnung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Agvolution ist berechtigt, insbesondere dann sofortige Zahlung ihrer Rechnungen zu verlangen, wenn nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Agvolution berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. oder gem. §§ 286, 288 BGB (je nachdem, welches der höhere Betrag ist) zu fordern. Weitergehende Ansprüche von Agvolution werden dadurch nicht ausgeschlossen.
22.6 Hinsichtlich der Anrechnung von Zahlungen gelten die §§ 366 Abs. 2, 367 BGB; eine abweichenden Leistungsbestimmung des Kunden ist unbeachtlich.
23. Preisanpassungen
23.1 Agvolution hat das Recht, die Preise für die zeitlich befristete Nutzung der Software einmal pro Kalenderjahr nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss Kostenänderungen ergeben, welche auf die Preisgestaltung Einfluss haben. Hierzu zählen insbesondere Personalkosten, Anschaffungskosten (z.B. Lizenzkosten, Materialkosten), Verwaltungskosten (z.B. Cloud, IT-Infrastrukturkosten) oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche zu einer Erhöhung der Preise führen. Die Preisänderung kann erstmals mit Wirkung für das Kalenderjahr erfolgen, das dem Kalenderjahr, in dem das erste Vertragsjahr endet, folgt.
23.2 Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Anschaffungskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Personalkosten, sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
23.3 Agvolution wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Änderung der Preise so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
23.4 Der Kunde wird über Preisänderungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informiert. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von Agvolution in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
23.5 Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
24. Laufzeit und Kündigung
14.1 Die Laufzeit und das Recht zur ordentlichen Kündigung bestimmen sich nach den besonderen Bestimmungen des Teil B und des Teil C dieser AGB.
14.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Agvolution liegt insbesondere vor, wenn
14.2.1 der Kunde (i) eine oder mehrere offene Rechnungen nicht innerhalb von zwei (2) Monaten nach Erhalt einer auf die jeweilige Rechnung bezogenen Zahlungsaufforderung begleicht; oder sofern (ii) der Betrag einer solchen Rechnung (oder mehrerer solcher Rechnungen zusammen, die das unter (i) genannte Kriterium erfüllen) insgesamt mehr als die Vergütung für das laufende Vertragsjahr geteilt durch sechs (6) beträgt;
14.2.2 der Kunde in erheblichem Ausmaß gegen die Verpflichtungen aus Ziffern 4,5 und 12. dieses Vertrags verstößt (insbesondere Dritten, die nicht autorisierte Nutzer gemäß dem Vertrag sind, Einblicke in die Software und die dahinterliegende Logik gewährt, um diesen bei der Entwicklung von der Software ähnlichen Produkten zu helfen);
14.2.3 Anhaltspunkte vorliegen, dass Daten, die der Kunde in dem System hinterlegt, gegen Rechte Dritter verstoßen;
14.2.4 der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung länger als drei (3) Monate in Verzug gerät.
14.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Kündigungen der Kunden können an die E-Mail-Adresse contact@Agvolution.com gesendet werden
25. Aufrechnung und Abtretung
15.1 Gegen Ansprüche von Agvolution kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden aufgerechnet werden. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
15.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Agvolution ohne vorherige Zustimmung von Agvolution zumindest in Textform ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Abtretung des vertraglichen Hauptleistungsanspruchs durch den Kunden.
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26. Haftung
26.1 Für alle gegen Agvolution gerichteten Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, haftet Agvolution nur in folgendem Umfang:
26.1.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Agvolution unbeschränkt.
26.1.2 Für den Fall der Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen (Kardinalpflichten –Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) infolge einfacher Fahrlässigkeit, auch bei unerlaubten Handlungen, ist die Haftung von Agvolution, ausgenommen die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Höhe nach auf das vertragstypische vorhersehbare Risiko begrenzt.
26.1.3 Bei Verletzung nicht vertragswesentlicher Verpflichtungen infolge einfacher Fahrlässigkeit, auch im Falle unerlaubter Handlungen, ist die Haftung von Agvolution ausgeschlossen; dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
26.2 Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden im Fall einer von Agvolution zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
26.3 Soweit die Haftung von Agvolution gemäß Ziffer 1.1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
26.4 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, für die Agvolution möglicherweise aufzukommen hat, unverzüglich zumindest in Textform anzuzeigen und Agvolution die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden und dessen Ursachen zu untersuchen.
27. Höhere Gewalt, sonstige Störungen, Rücktritt
27.1 Fälle höherer Gewalt berechtigen die von dem Ereignis betroffene Partei zur angemessenen Verlängerung von Lieferterminen und Leistungsfristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauern der Umstände höherer Gewalt und ihrer Folgen. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich von dem Ereignis und der Verzögerung der Leistung zu unterrichten. Die Parteien werden sich über zu treffende Maßnahmen abstimmen.
27.2 In Fällen höherer Gewalt und anderer Ereignisse, wie z. B. Betriebsstörungen aller Art im Herstellerwerk, wesentliche Erschwerung oder Unmöglichkeit der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen oder rechtmäßige Aussperrungen, ist Agvolution zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Lieferung oder Leistung durch die genannten Ereignisse unmöglich geworden oder nicht nur vorübergehend wesentlich erschwert worden ist. Agvolution wird den Kunden vor dem Rücktritt unverzüglich über Verzögerungen oder die Nichtverfügbarkeit von Waren oder Leistungen informieren. Tritt Agvolution vom Vertrag zurück und hat der Kunde bereits ganz oder teilweise geleistet, werden diese Leistungen dem Kunden unverzüglich erstattet.
27.3 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm die Abnahme der Ware oder Leistung infolge der Verzögerung nicht zumutbar ist.
27.4 Fälle höherer Gewalt berechtigen den jeweils anderen Teil nicht zum Schadenersatz. Eine Anpassung des Vertrages bis hin zu dessen vollständiger Aufhebung ist zulässig, wenn einer Partei ein Festhalten an dem Vertrag nach der Gesamtheit der Umstände nicht mehr zugemutet werden kann.
27.5 Ereignisse höherer Gewalt sind von außen kommende, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse. Dazu gehören insbesondere:
27.5.1 Naturkatastrophen jeder Art wie Erdbeben, Vulkanausbrüche, Tsunamis, außergewöhnliche Flutereignisse, Stürme, Blitzschläge, Feuersbrünste sowie sonstige katastrophale, nicht von Menschen zu beeinflussende Ereignisse;
27.5.2 Seuchen, Pandemien (insbesondere, aber nicht begrenzt auf COVID-19), sowie Epidemien;
27.5.3 Aufruhr, Blockade, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Sabotage;
27.5.4 unvorhersehbare staatliche Eingriffe, Regelungen oder sonstige Entscheidungen oder Maßnahmen, die als unvorhersehbar zu qualifizieren sind;
27.5.5 Streiks oder Arbeitsniederlegungen von Arbeitnehmern soweit diese bei Dritten stattfinden;
27.5.6 Terroranschläge, Explosionen, Zusammenbrüche des Verkehrs und
27.5.7 jede Art von größeren Ereignissen der Verschmutzung, Vergiftung oder Verstrahlung mit katastrophalen Auswirkungen, die sich auf den Geschäftsbetrieb negativ auswirken oder indirekt durch die Beeinträchtigung von Subunternehmern negativ auswirken.
28. Änderungen der AGB
28.1 Agvolution ist berechtigt, die AGB auch während des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Agvolution für den Kunden zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist. Insbesondere können die AGB geändert werden, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung der AGB erfordern.
28.2 Über Änderungen der AGB wird Agvolution den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB fristgemäß, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Agvolution ist berechtigt, im Falle eines Widerspruchs den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zu kündigen. In der Mitteilung weist Agvolution auf die Widerspruchsfrist sowie die Folgen hin.
29. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Parteien nach Vertragsschluss (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der Übermittlung per E-Mail, sofern in diesen AGB oder gesetzlich keine strengere Form vorgesehen ist.
30. Rechtswahl, Gerichtsstand
30.1 Verträge mit Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts.
30.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Agvolution ist der Sitz von Agvolution, derzeit Göttingen. Agvolution kann jedoch nach ihrer freien Wahl auch die Gerichte am Sitz des Kunden anrufen. Ausschließliche gerichtliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
31. Sonstige Bestimmungen
31.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese AGB eine Lücke aufweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
31.2 Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten treten.
Teil B – Besondere Bestimmungen Agmeo
1. Anwendungsbereich, Übersicht
1.1 Dieser Teil B konkretisiert die Leistungen von Agvolution für Agmeo.
1.2 Regelungen dieses Teil B sind vorrangig zu den Regelungen in Teil A anzuwenden.
2. Leistungsbeschreibung von Agmeo
2.1 Agvolution bietet die folgenden Leistungen an:
2.1.1 Bereitstellung von Agmeo im Verfügungsbereich von Agvolution.
2.1.2 Exportieren verschiedener Daten der mittels Agmeo erstellten Auswertungen in gängigen Dateiformaten (svg, png, csv, pdf) wie in der Benutzeroberfläche von Agmeo auswählbar.
2.2 Agvolution stellt Agmeo zur landwirtschaftlichen Betriebsoptimierung bereit, die durch die Verarbeitung verschiedener Datenquellen betriebswirtschaftliche Analysen und Empfehlungen generiert.
2.3 Agemo verarbeitet verfügbare (Umwelt-)Daten, u.a. lokale Wetterdaten, Bodendaten, Marktdaten, Daten zu Stickstoffgehalt sowie vom Kunden bereitgestellte betriebsspezifische Daten.
2.4 Mittels künstlicher Intelligenz und Pflanzenwachstumsmodellen erstellt Agemo aus den verwendeten Daten für die vom Kunden eingegebenen Flächen folgende Ergebnisse:
2.4.1 betriebswirtschaftliche Optimierungsberechnungen auf Hektarbasis;
2.4.2 teilflächenspezifische Stickstoffempfehlungen;
2.4.3 Analysen zur Optimierung des Betriebsmitteleinsatzes.
2.4.4 Der Inhalt und der Umfang der von Agvolution einzeln angebotenen Leistungspakete, ist jeweils den Beschreibungen im Benutzerkontenbereich zu entnehmen.
2.4.5 Agvolution kann zukünftig weitere Leistungen und Funktionalitäten anbieten, ohne dass sich die vertraglichen Bedingungen ändern. Agvolution wird den Kunden über solche weiteren Leistungen und Funktionalitäten informieren.
3. Laufzeit und ordentliche Kündigung
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss. Danach verlängert sich die feste Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat vor Vertragsende gegenüber dem anderen Vertragspartner gekündigt wird.
4. Mitwirkung des Kunden, Eingabe von Daten
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die relevanten Fruchtfolgen und Schlagflächen vollständig und wahrheitsgemäß über sein Benutzerkonto anzugeben. Auf Grundlage der bereitgestellten Daten erstellt Agmeo digitale Abbilder der einzelnen Schlagflächen. Agmeo berechnet automatisiert teilflächenspezifische Deckungsbeiträge und Stickstoffmengenempfehlungen.
4.2 Die bereitgestellten Berechnungen und Empfehlungen dienen der Entscheidungsunterstützung. Die finale Entscheidung über deren Umsetzung obliegt dem Kunden.
4.3 Agvolution übernimmt keine Garantie oder Haftung für bestimmte Ergebnisse, die der Kunde mit Agmeo erzielen will. Insbesondere ist Agvolution nicht dafür verantwortlich, dass der Kunde einen bestimmten Ertrag erzielt. Bei Agmeo handelt es sich um ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Modell, dessen Ergebnisse und Prognosen vom Umfang und der Qualität der verwendeten Daten beeinflusst sind. Eine Gewähr für absolute Richtigkeit der Ergebnisse von Agmeo kann nicht übernommen werden. Dies betrifft auch Aussagen zu Nährstoffverhältnissen und Düngeempfehlungen.
5. Vergütung für die Leistungen
5.1 Für die Leistungen zahlt der Kunde eine pauschale Vergütung pro Vertragsjahr, sofern ein Vertrag über entgeltliche Leistungen abgeschlossen wird. Die Vergütung berechnet sich dabei auch nach der vom Kunden bei Buchung einer entgeltlichen Leistung ausgewählten Fläche in Hektar. Möchte der Kunde Agmeo für weitere Flächen über die gebuchte Hektarzahl hinaus nutzen, muss er ein entsprechendes Leistungspaket buchen oder Leistungen aufgrund eines individuellen Vertragsangebots von Agvolution in Anspruch nehmen.
5.2 Weitere Leistungen (u.a. Beratung und Unterstützung, sofern diese nicht bereits Teil der von Agvolution geschuldeten Leistungen sind) muss der Kunde vorab von Agvolution anfordern. Der Kunde und Agvolution werden über solche zusätzlichen Leistungen und die entsprechende Vergütung eine gesonderte Vereinbarung treffen.
Teil C – Besondere Bestimmungen Climavi
1. Anwendungsbereich
1.1 Dieser Teil C konkretisiert die Leistungen von Agvolution für Climavi.
1.2 Regelungen dieses Teil C sind vorrangig zu den Regelungen in Teil A anzuwenden.
2. Leistungsbeschreibung von Climavi
2.1 Climavi ist eine webbasierte IoT-Plattform zur Visualisierung und Analyse von Sensordaten. Climavi wird den Kunden in Form den nachfolgenden Leistungspakete angeboten.
2.2 „Core-Paket“
Das Core-Paket umfasst folgende Funktionen:
- Übersicht der Sensorzustände (Echtzeitvisualisierung aller zugewiesenen Wetterstationen)
- Stationsverwaltung
2.3 „Pro-Paket“
Das Pro-Paket umfasst alle Funktionen des Core-Pakets sowie zusätzlich:
- Aufzeichnung von Bewässerungsmengen
- Wettervorhersage (Wetter/Luftfeuchtigkeit)
- Bewässerungsempfehlungen
- Zugang zum öffentlichen Sensornetzwerk
- Kartenansicht (Map Interface)
- Datenverwaltung (Data Management)
- Unbegrenzte VWS (Virtual Weather Stations)
- Unbegrenzte Anzahl von Sensoren
- Trockenheits- und Frostwarnungen (Alerts)
2.4 „SmartCity-Paket“
- Das SmartCity-Paket umfasst alle Funktionen des Pro-Pakets und richtet sich speziell an kommunale und urbane Anwendungen. Das SmartCity-Paket kann für einen Buchungszeitraum von einem (1), drei (3) oder fünf (5) Jahren gebucht werden. Das Smart-City-Paket kann mit der Climavi-Senorhardware zusammen erworben werden.
- Abweichend von Ziff. 7.1 EVB-IT Kauf-AGB entspricht die Gewährleistungsfrist der Dauer des Buchungszeitraums des SmartCity-Pakets, wenn das SmartCity-Paket gemeinsam mit einem Sensor erworben wird. Der Umfang der Gewährleistung bestimmt sich weiterhin ausschließlich nach Ziff. 7 der EVB-IT Kauf-AGB.
2.5 „Enterprise-Paket“
Das Enterprise-Paket bietet individuelle Lösungen nach individueller Vereinbarung, darunter:
- alle Pro/SmartCity-Funktionen
- individuelle Konfigurationen und Anpassungen
- dedizierter technischer Support
- White-Label-Optionen
- Individuelle Systemintegrationen
- Service Level Agreements nach Vereinbarung
3. Laufzeit und ordentliche Kündigung
3.1 Ein Vertrag über das Core-Paket wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien monatlich zum Monatsende gekündigt werden.
3.2 Ein Vertrag über das Pro-Paket und über das SmartCity-Paket kann für eine feste Laufzeit von einem (1), drei (3) oder fünf (5) Jahren ab Vertragsschluss geschlossen werden. Danach verlängert sich die feste Laufzeit automatisch jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat vor Vertragsende gegenüber der anderen Partei gekündigt wird.
3.3 Ein Vertrag über das Pro-Paket kann abweichend von Teil C – Ziff. 3.2 auf unbestimmte Zeit geschlossen werden („Pro-Flex-Paket“). Das Pro-Flex-Paket kann von beiden Parteien monatlich zum Monatsende gekündigt werden.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Registrierung seiner Sensoren.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass Standort- und Konfigurationsdaten der Sensoren sowie seine Nutzerdaten in seinem Benutzerkonto korrekt und aktuell sind.
4.3 Die bereitgestellten Berechnungen und Empfehlungen dienen der Entscheidungsunterstützung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Entscheidungen auf Grundlage der Climavi-Daten.