Teil A – Allgemeine Bedingungen
1. Definitionen
1.1 Die nachfolgenden Definitionen gelten, sowie nicht ausdrücklich anders verwendet, innerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A und Teil B).
1.2 „AGB“ meint diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil A und Teil B).
1.3 „Agvolution“ meint die Agvolution GmbH mit Sitz in Göttingen.
1.4 „IP-Rechte“ bezeichnet alle Patente (einschließlich Neuauflagen, Teilungen, Fortsetzungen und Erweiterungen), Patentanmeldungen, Gebrauchsmuster, Marken, Know-how, Verfahren, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster einschließlich Halbleiterschutzrechten; Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und jede andere Form des Schutzes von Erfindungen, Modellen, Mustern oder technischen Informationen und deren Anmeldungen, die nach den Gesetzen einer Rechtsordnung oder eines bi- oder multilateralen Abkommens entstehen, einschließlich aller Rechte an den erstgenannten Rechten oder daraus abgeleiteter Rechte.
1.5 „Kunde“ meint den Vertragspartner, der Leistungen der Agvolution GmbH unter Geltung dieser AGB in Anspruch nimmt.
1.6 „Kundendaten“ meint alle Daten, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen der Agvolution zur Verfügung stellt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Texte, Bilddateien, hochgeladene Dokumente, CSV- und Excelsheets und der Eingaben in die Software).
1.7 „Leistungen“ hat die Bedeutung wie in Ziffer 2.1 festgelegt.
1.8 „Laufzeitbeginn“ meint den Beginn der Leistungspflichten aus dem Vertrag wie in der Orderform angegeben. Der Laufzeitbeginn ist stets der erste eines Monats und kann sich von dem Datum der Unterschrift des Vertrages unterscheiden.
1.9 „Partei(en)“ meint den Kunden und/oder Agvolution.
1.10 „Schädlicher Code“ bedeutet Malware, Viren, Trojaner, Würmer, oder andere Drittsoftware, deren Wirkung darin besteht, unbefugten Zugang zu Computern, Systemen oder anderer Software zu ermöglichen oder diese zu deaktivieren, zu löschen oder anderweitig zu schädigen oder einem rechtmäßigen Nutzer von Software das Recht zur Nutzung der Software zu entziehen. Software innerhalb dieser Definition meint jegliche von Agvolution zur Erbringung der Leistungen verwendete Software.
1.11 „Software“ meint das unter https://agmeo.com/ erreichbare Computerprogramm von Agvolution, mittels welchem der Kunde Leistungen von Agvolution in Anspruch nehmen kann.
1.12 „Verbundene Unternehmen“ sind mit einer Partei im Sinne von §§15 ff. AktG verbundene Unternehmen.
1.13 „Vertrag“ meint die Gesamtheit aus dem zwischen Agvolution und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren etwaige Anhänge.
1.14 „Vertragsmonat“ meint die Monate nach Laufzeitbeginn. Beispiel: Wenn die Parteien den Vertrag mit Laufzeitbeginn zum 1.11.2024 abgeschlossen haben, läuft der erste Vertragsmonat vom 1.11.2024 bis zum 30.11.2024.
1.15 „Vertragsjahr“ meint das erste Jahr nach Laufzeitbeginn und danach jedes weitere Vertragsjahr. Beispiel: Wenn die Parteien den Vertrag mit Laufzeitbeginn zum 1.11.2024 abgeschlossen haben, läuft das erste Vertragsjahr bis zum 31.10.2025 und das zweite Vertragsjahr vom 1.11.2025 bis zum 31.10.2026.
1.16 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Daten und Informationen, die eine Partei oder die mit ihr Verbundenen Unternehmen einer Partei der anderen Partei in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form bei der Erfüllung Vertrages mitteilen oder offenlegen und die entweder (i) ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichnet werden oder (ii) ihrer Natur nach vertraulich sind. Dazu gehören insbesondere die Order Form, sämtliche Preisinformationen und die Kundendaten.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese AGB (bestehend aus Teil A und Teil B) der Agvolution gelten für die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen der Agvolution, die sich nach dem vom Kunden ausgewählten Angebot und diesen AGB, insbesondere Teil B, bestimmen. (nachfolgend „Leistungen“).
2.2 Die AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die Agvolution mit Kunden über Leistungen abschließt, auch wenn in den jeweiligen Vertragsdokumenten nicht gesondert auf sie hingewiesen wird.
2.3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung, auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf ihre Geltung hingewiesen werden muss.
2.4 Die AGB gelten nur gegenüber Kunden, die bei Abschluss des Vertrages überwiegend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Abschluss eines Vertrages, Unternehmer, Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen im vorgenannten Sinne zu sein.
2.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für Existenz und Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Kunden, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Agvolution maßgebend.
2.6 Neben diesem Teil A – Allgemeine Bedingungen gilt zusätzlich Teil B – Leistungen.
2.7 Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Bestandteilen des Vertrages gilt folgende Rangfolge:
2.7.1 der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen den Parteien, soweit sein Inhalt gesetzlich zwingendes Recht (etwa Art. 28 DSGVO oder Art. 44 ff. DSGVO) umsetzt, sowie deren Anhänge; dies gilt nur, sofern ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wurde;
2.7.2 diese AGB. Innerhalb dieser AGB hat Teil B Vorrang vor Teil A, sofern in Teil B eine von Teil A abweichende Regelung getroffen wird.
Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
3. Ausschließlichkeit
Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese sind nur dann verbindlich, wenn und soweit Agvolution deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn Agvolution in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden einen Auftrag annimmt oder die Leistung erbringt.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zwischen Agvolution und dem Kunden wie folgt zustande:
4.1 Der Kunde wird auf die generellen Vertragsmöglichkeiten der Agvolution aufmerksam. Diese stellen allerdings kein Angebot der Agvolution dar, sondern sind lediglich eine Einladung an den potenziellen Kunden, sich zum Abschluss eines Vertrags auf der unter https://agmeo.com/ erreichbaren Plattform anzumelden. Bei Anmeldung wird für den Kunden ein Benutzerkonto unter Zustimmung zu diesen AGB und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung angelegt. Mit der Anmeldung kommt zwischen Agvolution und dem Kunden ein Vertrag über die Nutzung der kostenfrei angebotenen Leistungen zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
4.2 Sofern der Kunde zahlungspflichtige Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kommt ein Vertrag darüber wie folgt zustande:
4.2.1 Wählt der Kunde nach Anmeldung (vgl. Ziffer 4.1) bei seinem Benutzerkonto eine Funktion aus, die nur gegen Entgelt verfügbar ist, öffnet sich ein neues Fenster, welches verschiedene Leistungspakete anzeigt. Der Kunde kann eines dieser Leistungspakete über die Schaltfläche „jetzt bestellen“ auswählen. Danach sind weitere Daten, insbesondere zur Zahlungsabwicklung, vom Kunden einzugeben. Über die Schaltfläche „verbindlich buchen“ gibt der Kunde schließlich einen verbindlichen Antrag zur zahlungspflichtigen Nutzung des jeweiligen Leistungspakets ab. Vor Absenden der Bestellung des Leistungspaketes über die Schaltfläche „verbindlich buchen“ kann der Kunde seine Daten jederzeit ändern und einsehen.
4.2.2 Der Kunde erhält daraufhin automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Agvolution eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der zahlungspflichtige Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Agvolution zustande, die mit gesonderter E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser Auftragsbestätigung oder in einer weiteren E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus der Bestellung, den AGB und der Auftragsbestätigung) dem Kunden zugesandt. Den Vertragstext kann der Kunde speichern oder ausdrucken. Der Vertragstext wird unter Einhaltung der Regeln des Datenschutzes von Agvolution gespeichert.
4.2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4.3 Sofern der Kunde Leistungen erwerben will, für die eine Bestellung über das Benutzerkonto nicht möglich ist, kann der Kunde zur Besprechung eines individuellen Angebots über das Benutzerkonto die Schaltfläche „jetzt Kontakt aufnehmen“ auswählen oder über eine angegebene Emailadresse oder Telefonnummer Kontakt zu Agvolution aufnehmen. Dies stellt noch keinen Vertragsschluss über zahlungspflichtige Leistungen dar. Nach der Kontaktaufnahme durch den Kunden meldet sich ein Mitarbeiter von Agvolution bei dem Kunden und die Parteien besprechen mögliche Vertragsgestaltungen. Auch in dieser Phase erfolgt noch kein verbindliches Vertragsangebot beider Parteien. Zum Vertragsabschluss sendet Agvolution dem Kunden ein Vertragsangebot zu. Wenn der Kunde den Vertrag innerhalb der gesetzten Frist ohne Änderungen unterschrieben zurücksendet, kommt der Vertrag gemäß dem Angebot zustande. Jegliche Änderungswünsche des Kunden dazu gelten als neues Angebot.
5. Inanspruchnahme von Leistungen, Benutzerkonto, Pflichten des Kunden
5.1 Kunden, die keine Unternehmer sind, dürfen die Leistungen von Agvolution nicht in Anspruch nehmen und kein Benutzerkonto erstellen.
5.2 Der Kunde darf Leistungen nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwenden. Der Kunde kann während der Laufzeit des Vertrags auf die Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer geeigneten Anwendung (per App) die Funktionen der Software vertragsgemäß nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte, insbesondere an der Software oder sonstigen Leistungen, z.B. bereitgestellter Infrastruktur, erhält der Kunde nicht. Jede sonstige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Agvolution.
5.3 Die von Agvolution bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
5.4 Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben in seinem Benutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren.
5.5 Erhält Agvolution einen Hinweis darauf oder hat Agvolution anderweitig Grund zur Annahme, dass die vom Kunden angegebenen Daten ganz oder teilweise unrichtig, unvollständig oder nicht auf dem aktuellen Stand sind, ist Agvolution berechtigt, den Kunden aufzufordern, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Versäumt der Kunde es, die Daten innerhalb der gesetzten Frist zu berichtigen bzw. zu vervollständigen, ist Agvolution berechtigt, die Erbringung der Leistungen auszusetzen und den Kunden zu sperren, bis der Kunde der Aufforderung vollständig nachgekommen ist.
5.6 Kunden müssen ihr Passwort geheim halten, den Zugang zu ihrem Benutzerkonto sorgfältig sichern und vor Zugriffen Dritter schützen. Kunden dürfen die Leistungen, insbesondere die Software, Dritten nicht zugänglich machen und nicht von Dritten nutzen lassen. Kunden sind verpflichtet, Agvolution umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein unberechtigter Zugriff auf sein Benutzerkonto stattgefunden oder vermeintlich stattgefunden hat. Auf Verlangen sind Agvolution unverzüglich sämtliche dem Kunden bekannten Angaben über den Dritten und sonstiger Art zu machen, die zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen der vertragswidrigen Nutzung hilfreich sein können.
5.7 Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar.
5.8 Agvolution kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann Agvolution den Zugriff auf die Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Agvolution hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann Agvolution nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
5.9 Der Anspruch von Agvolution auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
5.10 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
6. Technische Voraussetzungen, weitere Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die folgenden technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software vorzuhalten: Endgerät; stabile Internetverbindung über mindestens 15 Mbit/Sekunde ab dem Übergabepunkt; Installation und Nutzung eines der folgenden Browser: Chrome, Microsoft Edge, Firefox Safari in der jeweils aktuellsten Version.
6.2 Der Kunde ist für Richtigkeit und Eingabe der Kundendaten in der Software verantwortlich. Sofern ein solches angegeben wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Daten in dem verlangten Datenformat einzugeben.
6.3 Der Kunde hat die Kundendaten sowie seine Hardware und (Dritt-)Software vor der Nutzung der Software auf Schädlichen Code zu prüfen und gewährleistet, dass seine IT-Systeme keinen Schädlichen Code enthalten, der die Software, die IT der Agvolution oder ihrer weiteren Kunden gefährdet. Der Kunde muss anerkannte Regeln der Technik anwenden, um die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der Software zu schützen.
6.4 Der Kunde gewährleistet, dass die Kundendaten und deren Nutzung bei der Durchführung dieses Vertrages keinen Verstoß gegen öffentliches Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter (insbesondere IP-Rechte Dritter) oder Vereinbarungen mit Dritten darstellen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, etwaig erforderliche Einwilligungen Dritter (etwa nach der DSGVO oder Urheberrecht) zur Nutzung der Kundendaten vorab wirksam einzuholen.
7. Leistungen von Agvolution, Unterauftragnehmer
7.1 Der Umfang der Leistungspflicht von Agvolution bestimmt sich nach der jeweiligen Bestellung des Kunden, zusammen mit der jeweiligen Leistungsbeschreibung in Teil B der AGB.
7.2 Leistungen erbringt Agvolution in eigener Verantwortung. Der Kunde bleibt für die von ihm gewünschten und erzielten Ergebnisse jedoch selbst verantwortlich. Agvolution ist nur bei Werkleistungen für die Erreichung des vereinbarten Ergebnisses verantwortlich. Im Übrigen ist ein wirtschaftlicher Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Agvolution ist insbesondere nicht verantwortlich für eine Verwendbarkeit oder Nützlichkeit der Leistungen für den Kunden oder für ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis des Kunden.
7.3 Agvolution ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Verpflichtungen von Agvolution gegenüber dem Kunden bleiben unberührt. Agvolution kann den Kunden nicht auf Ansprüche gegen von Agvolution eingesetzte Dritte verweisen.
8. Nicht umfasste Leistungen
8.1 Die folgenden Leistungen sind, sofern nicht individuell anders vereinbart, nicht vom Vertrag umfasst:
8.1.1 Customizing: Anpassung der Software oder der dahinterliegenden Berechnungsmechanismen auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden;
8.1.2 Bereitstellung der für die Nutzung der Software erforderlichen Drittsoftware oder Hardware, z.B. die Bereitstellung von Endgeräten oder einem Browser.
8.2 Sofern Agvolution in Absprache mit dem Kunden vom Vertrag nicht umfasste Leistungen erbringt, werden diese auf Stundenbasis nach den jeweils aktuellen Stundenhonoraren von Agvolution abgerechnet.
9. Leistungsmängel
9.1 Der Umfang der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
9.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von Agvolution wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden, Annahmeverzug
10.1 Sofern der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung und Agvolution die Leistungen daher nicht oder nur eingeschränkt oder verzögert erbringen kann, ist Agvolution weiterhin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
10.2 Ein vereinbarter Leistungszeitraum verlängert sich für Agvolution jeweils um den Zeitraum, um den der Kunde die Frist zur Mitwirkung überschreitet.
10.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Leistung durch Agvolution aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Agvolution berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht in diesem Zeitpunkt auch die Gefahr auf den Kunden über. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
11. Leistungsfristen und Termine
11.1 Leistungsfristen und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn dies vertraglich ausdrücklich bestimmt wird.
11.2 Bei Werkleistungen beginnen Leistungsfristen mit Laufzeitbeginn. Das gilt nicht, sofern Einzelheiten der Leistung noch erkennbar abstimmungs- oder aufklärungsbedürftig sind; in diesem Fall beginnt der Fristlauf nicht vor der abschließenden Klärung. Entsprechendes gilt für Liefertermine; diese verschieben sich entsprechend.
11.3 Leistungsfristen und -termine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Vornahme von Mitwirkungshandlungen oder – sofern vereinbart – Leistung einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden.
11.4 Bei Nichteinhaltung verbindlicher Leistungsfristen und -termine für Werkleistungen stehen dem Kunden das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 281 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) erst dann zu, wenn er Agvolution eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat, die mit der Erklärung verbunden ist, dass der Kunde die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne; nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen.
12. Änderungen der Software
12.1 Agvolution darf Änderungen an der Software vornehmen, etwa, wenn dies aus Gründen der IT- und Datensicherheit zwingend notwendig ist oder eine genutzte Softwarekomponente veraltet ist oder nicht mehr gewartet wird. Agvolution darf zudem Änderungen vornehmen, um neue Funktionalitäten einzuführen oder bestehende Funktionalitäten zu erweitern. Agvolution wird den Kunden über Änderungen, die die Funktionen der Software betreffen, informieren.
12.2 Agvolution darf jedoch keine Änderungen vornehmen, die eine wesentliche, nachteilige Auswirkung auf die Nutzung der Leistungen durch den Kunden haben („Wesentliche Nachteilige Änderung“). Eine Wesentliche Nachteilige Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn Agvolution (i) einen wesentlichen Teil der Software ohne Erklärung und Übergangsfrist ändert oder (ii) Änderungen vornimmt, die die Kompatibilität von Drittsoftware mit der Software beeinträchtigen, welche die Parteien vereinbart haben.
13. Lizenz zur Nutzung der Software
13.1 Agvolution gewährt dem Kunden an der jeweils aktuellen Version der Software sowie aller weiterer im Laufe der Leistungen erstellten oder zur Verfügung gestellten digitalen und physischen Materialien die Rechte (insbesondere die IP-Rechte), diese entsprechend der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
13.2 Diese Rechte sind zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkt und nicht exklusiv, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
13.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder sonstiges von Agvolution zur Verfügung gestelltes Begleitmaterial über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten (mit Ausnahme von Mitarbeitern, Organen sowie Beratern des Kunden sowie Behörden oder öffentliche Stellen, an die Daten übermittelt werden müssen) nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, den Zugang zur Software zu veräußern oder zu übertragen oder zeitlich begrenzt entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
14. Lizenz zur Nutzung der Kundendaten
14.1 Der Kunde gewährt Agvolution das Recht, die Kundendaten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu nutzen. Dies umfasst insbesondere deren dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigung (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen in den Arbeitsspeicher oder Speichern zum Zwecke der Nutzung der Software.
14.2 Der Kunde gewährt Agvolution darüber hinaus das nicht-ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht, die Kundendaten zu nutzen, sofern es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt. Soweit Bestandteile der genannten Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwa durch das Urheber- oder durch das Markenrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte.
14.3 Das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 14.2 berechtigt Agvolution insbesondere, die Daten zu vervielfältigen, zu Analyse- und statistischen Zwecken und Werbezwecken, kommerziell sowie für sonstige Zwecke zu verwenden. Agvolution darf die Daten auch in einem vom Einreichungsformat abweichenden Format abspeichern und nutzen, wenn dadurch die inhaltliche Bedeutung der Daten nicht gegenüber der vom Kunden eingereichten Form verfälscht wird.
14.4 Der Kunde ist sich bewusst und er akzeptiert, dass alle Rechte an der Datenbank, die Agvolution unter Einbeziehung der Daten des Kunden erstellt, im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich Agvolution zustehen.
14.5 Der Kunde kann ein Benutzerkonto anlegen und die Software in eingeschränktem Umfang nutzen, ohne dass dafür eine Vergütung zu zahlen ist. Im Gegenzug hat der Kunde keinen Anspruch auf Vergütung für die Nutzung der betreffenden Daten durch Agvolution gemäß den Regelungen des Vertrags.
15. Sonstige IP-Rechte
Mit Ausnahme der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte gilt: Agvolution bleibt Inhaberin sämtlicher IP-Rechte an der Software, inklusive aller Softwarevarianten, welche im Laufe des Vertragsverhältnisses entstehen, und der Dokumentation. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher IP-Rechte an den Kundendaten.
16. Vertraulichkeit
16.1 Die Parteien werden über alle Vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung des Vertrages bekannt werden, Stillschweigen bewahren, diese vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht, soweit es für die Ausführung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag notwendig ist oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Daten durch Agvolution gemäß Ziffer 14 sowie bei Referenzen gemäß Ziffer 17.
16.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, die bereits zuvor auf rechtmäßige Weise der Partei bekannt geworden sind, sowie im Falle einer gesetzlichen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung bestehenden Offenlegungs- oder Auskunftspflicht der offenlegenden Partei.
16.3 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für eine Dauer von 5 (fünf) Jahren auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Dritte, insbesondere Arbeitnehmer oder Berater, die Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten, sind ebenfalls zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
17. Nennung und Referenzen
Der Kunde gestattet Agvolution, zum Zwecke des Marketings seinen Unternehmensnamen sowie sein Logo / seine Marke mit dem Hinweis, der Kunde sei Vertragspartner, als Referenz zu veröffentlichen.
18. Datenschutz
18.1 Jede Partei hat die für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen über Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere die der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
18.2 Der Kunde ist verpflichtet, an Agvolution ausschließlich personenbezogene Daten zu übermitteln, deren Übermittlung und weitere Verarbeitung nach den geltenden Datenschutzgesetzen zulässig ist.
19. Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen, Kopien
19.1 Jede Partei kann nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe der der anderen Partei in physischer Form überlassenen Unterlagen und Gegenstände verlangen. Agvolution darf die Herausgabe verweigern, bis sie wegen ihrer Ansprüche aus dem Vertrag befriedigt ist, soweit nicht die Vorenthaltung einzelner Unterlagen und Gegenstände nach den Umständen, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
19.2 Jede Partei hat nach Vertragsende elektronisch gespeicherte Vertrauliche Informationen unverzüglich zu löschen. Die Verpflichtung zur Löschung Vertraulicher Informationen gilt nicht, soweit diese in Back-up-Systemen der Empfängerin gespeichert sind und nicht ohne unzumutbaren Aufwand gelöscht werden können. In diesem Fall wird die Empfängerin diese Vertraulichen Informationen nicht nutzen und so bald wie möglich löschen.
19.3 Agvolution kann von Unterlagen, die sie an den Kunden zurückgibt, eine Abschrift oder Kopie anfertigen und behalten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
19.4 Der Kunde ist selbst für die Wahrung etwaiger ihn treffenden gesetzlichen, insbesondere handels- und steuerrechtlichen, Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
20. Preise, Zahlungsbedingungen
20.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. Umsatzsteuer, die in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
20.2 Agvolution stellt Rechnungen jährlich im Voraus, innerhalb eines Monats eines neuen Vertragsjahres. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Agvolution sendet die Rechnung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Agvolution ist berechtigt, insbesondere dann sofortige Zahlung ihrer Rechnungen zu verlangen, wenn nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Agvolution berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. oder gem. §§ 286, 288 BGB (je nachdem, welches der höhere Betrag ist) zu fordern. Weitergehende Ansprüche von Agvolution werden dadurch nicht ausgeschlossen.
20.3 Hinsichtlich der Anrechnung von Zahlungen gelten die §§ 366 Abs. 2, 367 BGB; eine abweichenden Leistungsbestimmung des Kunden ist unbeachtlich.
21. Preisanpassungen
21.1 Agvolution hat das Recht, die Preise für die zeitlich befristete Nutzung der Software einmal pro Kalenderjahr nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss Kostenänderungen ergeben, welche auf die Preisgestaltung Einfluss haben. Hierzu zählen insbesondere Personalkosten, Anschaffungskosten (z.B. Lizenzkosten, Materialkosten), Verwaltungskosten (z.B. Cloud, IT-Infrastrukturkosten) oder Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, welche zu einer Erhöhung der Preise führen. Die Preisänderung kann erstmals mit Wirkung für das Kalenderjahr erfolgen, das dem Kalenderjahr, in dem das erste Vertragsjahr endet, folgt.
21.2 Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Anschaffungskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Personalkosten, sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
21.3 Agvolution wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Änderung der Preise so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
21.4 Der Kunde wird über Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informiert. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von Agvolution in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
21.5 Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
22. Laufzeit und Kündigung
22.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende per E-Mail gegenüber dem anderen Vertragspartner gekündigt wird. Kündigungen des Kunden sind an die E-Mail-Adresse contact@agvolution.com zu senden.
22.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Agvolution liegt insbesondere vor, wenn
22.2.1 der Kunde (i) eine oder mehrere offene Rechnungen nicht innerhalb von zwei (2) Monaten nach Erhalt einer auf die jeweilige Rechnung bezogenen Zahlungsaufforderung begleicht; oder sofern (ii) der Betrag einer solchen Rechnung (oder mehrerer solcher Rechnungen zusammen, die das unter (i) genannte Kriterium erfüllen) insgesamt mehr als die Vergütung für das laufende Vertragsjahr geteilt durch sechs (6) beträgt;
22.2.2 der Kunde in erheblichem Ausmaß gegen die Verpflichtungen aus Ziffern 5, 6 und 13 dieses Vertrags verstößt (insbesondere Dritten, die nicht autorisierte Nutzer gemäß dem Vertrag sind, Einblicke in die Software und die dahinterliegende Logik gewährt, um diesen bei der Entwicklung von der Software ähnlichen Produkten zu helfen);
22.2.3 Anhaltspunkte vorliegen, dass Daten, die der Kunde in dem System hinterlegt, gegen Rechte Dritter verstoßen;
22.2.4 der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung gemäß dem Vertrag länger als drei Monate in Verzug gerät.
23. Aufrechnung und Abtretung
23.1 Gegen Ansprüche von Agvolution kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden aufgerechnet werden. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
23.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Agvolution ohne vorherige Zustimmung von Agvolution zumindest in Textform ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Abtretung des vertraglichen Hauptleistungsanspruchs durch den Kunden.
24. Haftung
24.1 Für alle gegen Agvolution gerichteten Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, haftet Agvolution nur in folgendem Umfang:
24.1.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Agvolution unbeschränkt.
24.1.2 Für den Fall der Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen (Kardinalpflichten –Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) infolge einfacher Fahrlässigkeit, auch bei unerlaubten Handlungen, ist die Haftung von Agvolution, ausgenommen die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Höhe nach auf das vertragstypische vorhersehbare Risiko begrenzt.
24.1.3 Bei Verletzung nicht vertragswesentlicher Verpflichtungen infolge einfacher Fahrlässigkeit, auch im Falle unerlaubter Handlungen, ist die Haftung von Agvolution ausgeschlossen; dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
24.2 Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden im Fall einer von Agvolution zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
24.3 Soweit die Haftung von Agvolution gemäß Ziffer 24.1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
24.4 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, für die Agvolution möglicherweise aufzukommen hat, unverzüglich zumindest in Textform anzuzeigen und Agvolution die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden und dessen Ursachen zu untersuchen.
25. Höhere Gewalt, sonstige Störungen, Rücktritt
25.1 Fälle höherer Gewalt berechtigen die von dem Ereignis betroffene Partei zur angemessenen Verlängerung von Lieferterminen und Leistungsfristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauern der Umstände höherer Gewalt und ihrer Folgen. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich von dem Ereignis und der Verzögerung der Leistung zu unterrichten. Die Parteien werden sich über zu treffende Maßnahmen abstimmen.
25.2 In Fällen höherer Gewalt und anderer Ereignisse, wie z. B. Betriebsstörungen aller Art im Herstellerwerk, wesentliche Erschwerung oder Unmöglichkeit der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen oder rechtmäßige Aussperrungen, ist Agvolution zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Lieferung oder Leistung durch die genannten Ereignisse unmöglich geworden oder nicht nur vorübergehend wesentlich erschwert worden ist. Agvolution wird den Kunden vor dem Rücktritt unverzüglich über Verzögerungen oder die Nichtverfügbarkeit von Waren oder Leistungen informieren. Tritt Agvolution vom Vertrag zurück und hat der Kunde bereits ganz oder teilweise geleistet, werden diese Leistungen dem Kunden unverzüglich erstattet.
25.3 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm die Abnahme der Ware oder Leistung infolge der Verzögerung nicht zumutbar ist.
25.4 Fälle höherer Gewalt berechtigen den jeweils anderen Teil nicht zum Schadenersatz. Eine Anpassung des Vertrages bis hin zu dessen vollständiger Aufhebung ist zulässig, wenn einer Partei ein Festhalten an dem Vertrag nach der Gesamtheit der Umstände nicht mehr zugemutet werden kann.
25.5 Ereignisse höherer Gewalt sind von außen kommende, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse. Dazu gehören insbesondere:
25.5.1 Naturkatastrophen jeder Art wie Erdbeben, Vulkanausbrüche, Tsunamis, außergewöhnliche Flutereignisse, Stürme, Blitzschläge, Feuersbrünste sowie sonstige katastrophale, nicht von Menschen zu beeinflussende Ereignisse;
25.5.2 Seuchen, Pandemien (insbesondere, aber nicht begrenzt auf COVID-19), sowie Epidemien;
25.5.3 Aufruhr, Blockade, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Sabotage;
25.5.4 unvorhersehbare staatliche Eingriffe, Regelungen oder sonstige Entscheidungen oder Maßnahmen, die als unvorhersehbar zu qualifizieren sind;
25.5.5 Streiks oder Arbeitsniederlegungen von Arbeitnehmern soweit diese bei Dritten stattfinden;
25.5.6 Terroranschläge, Explosionen, Zusammenbrüche des Verkehrs und
25.5.7 jede Art von größeren Ereignissen der Verschmutzung, Vergiftung oder Verstrahlung mit katastrophalen Auswirkungen, die sich auf den Geschäftsbetrieb negativ auswirken oder indirekt durch die Beeinträchtigung von Subunternehmern negativ auswirken.
26. Änderungen der AGB
26.1 Agvolution ist berechtigt, die AGB auch während des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Agvolution für den Kunden zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist. Insbesondere können die AGB geändert werden, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung der AGB erfordern.
26.2 Über Änderungen der AGB wird Agvolution den Kunden mindestens dreißig Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von dreißig Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB fristgemäß, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Agvolution ist berechtigt, im Falle eines Widerspruchs den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. In der Mitteilung weist Agvolution auf die Widerspruchsfrist sowie die Folgen hin.
27. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Parteien nach Vertragsschluss (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der Übermittlung per E-Mail, sofern in diesen AGB oder gesetzlich keine strengere Form vorgesehen ist.
28. Rechtswahl, Gerichtsstand
28.1 Verträge mit Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts.
28.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Agvolution ist der Sitz von Agvolution. Agvolution kann jedoch nach ihrer freien Wahl auch die Gerichte am Sitz des Kunden anrufen. Ausschließliche gerichtliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
29. Sonstige Bestimmungen
29.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese AGB eine Lücke aufweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
29.2 Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten treten.
Teil B – Leistungen, Leistungspakete
1. Anwendungsbereich, Übersicht
1.1 Dieser Teil B der AGB spezifiziert die von Agvolution angebotenen Leistungen. Verweise auf Ziffern in diesem Teil B beziehen sich auf Ziffern in diesem Teil B, sofern nicht anders gekennzeichnet.
1.2 Agvolution bietet die folgenden Leistungen an:
1.2.1 Bereitstellung der Software im Verfügungsbereich von Agvolution.
1.2.2 Exportieren verschiedener Daten der mittels der Software erstellten Auswertungen in gängigen Dateiformaten (svg, png, csv, pdf) wie in der Benutzeroberfläche der Software auswählbar.
1.3 Agvolution bietet dem Kunden verschiedene Leistungspakete an. Der Inhalt und Umfang der Leistungspakete sowie die jeweilige Vergütung ist jeweils den Beschreibungen im Benutzerkontenbereich zu entnehmen (vgl. Ziffer 4.2 in Teil A dieser AGB).
1.4 Agvolution kann zukünftig weitere Leistungen und Funktionalitäten anbieten, ohne dass sich die vertraglichen Bedingungen ändern. Agvolution wird den Kunden über solche weiteren Leistungen und Funktionalitäten informieren.
2. Bereitstellung der Software, Umfang der Software
2.1 Agvolution stellt eine Software zur landwirtschaftlichen Betriebsoptimierung bereit, die durch die Verarbeitung verschiedener Datenquellen betriebswirtschaftliche Analysen und Empfehlungen generiert.
2.2 Die Software verarbeitet verfügbare (Umwelt-)Daten, u.a. lokale Wetterdaten, Bodendaten, Marktdaten, Daten zu Stickstoffgehalt sowie vom Nutzer bereitgestellte betriebsspezifische Daten.
2.3 Mittels künstlicher Intelligenz und Pflanzenwachstumsmodellen erstellt die Software aus den verwendeten Daten für die vom Kunden eingegebenen Flächen folgende Ergebnisse:
2.3.1 betriebswirtschaftliche Optimierungsberechnungen auf Hektarbasis;
2.3.2 teilflächenspezifische Stickstoffempfehlungen;
2.3.3 Analysen zur Optimierung des Betriebsmitteleinsatzes.
3. Mitwirkung des Kunden, Eingabe von Daten
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die relevanten Fruchtfolgen und Schlagflächen vollständig und wahrheitsgemäß über sein Benutzerkonto anzugeben. Auf Grundlage der bereitgestellten Daten erstellt die Software digitale Abbilder der einzelnen Schlagflächen. Die Software berechnet automatisiert teilflächenspezifische Deckungsbeiträge und Stickstoffmengenempfehlungen.
3.2 Die bereitgestellten Berechnungen und Empfehlungen dienen der Entscheidungsunterstützung. Die finale Entscheidung über deren Umsetzung obliegt dem Kunden.
3.3 Agvolution übernimmt keine Garantie oder Haftung für bestimmte Ergebnisse, die der Kunde mit der Software erzielen will. Insbesondere ist Agvolution nicht dafür verantwortlich, dass der Kunde einen bestimmten Ertrag erzielt. Bei der Software handelt es sich um ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Modell, dessen Ergebnisse und Prognosen vom Umfang und der Qualität der verwendeten Daten beeinflusst sind. Eine Gewähr für absolute Richtigkeit der Ergebnisse der Software kann nicht übernommen werden. Dies betrifft auch Aussagen zu Nährstoffverhältnissen und Düngeempfehlungen.
4. Support, Hotline
4.1 Agvolution richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen Aspekten der Funktion der Software.
4.2 Die Hotline nimmt Anfragen des Kunden per E-Mail und Telefon während der Geschäftszeiten von Agvolution entgegen.
4.3 Die Hotline wird Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen.
4.4 Weitergehende Leistungen der Hotline, insbesondere andere Ansprechzeiten und -fristen sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.
5. Vergütung für die Leistungen
5.1 Für die Leistungen zahlt der Kunde eine pauschale Vergütung pro Vertragsjahr, sofern ein Vertrag über entgeltliche Leistungen abgeschlossen wird. Die Vergütung berechnet sich dabei auch nach der vom Kunden bei Buchung einer entgeltlichen Leistung ausgewählten Fläche in Hektar. Möchte der Kunde die Software für weitere Flächen über die gebuchte Hektarzahl hinaus nutzen, muss er ein entsprechendes Leistungspaket buchen oder Leistungen aufgrund eines individuellen Vertragsangebots von Agvolution in Anspruch nehmen..
5.2 Weitere Leistungen (u.a. Beratung und Unterstützung, sofern diese nicht bereits Teil der von Agvolution geschuldeten Leistungen sind) muss der Kunde vorab von Agvolution anfordern. Der Kunde und Agvolution werden über solche zusätzlichen Leistungen und die entsprechende Vergütung eine gesonderte Vereinbarung treffen.